Therapie begleiten
Aufbewahrung, Umgang und Weitergabe
Lagerung nach Packungsbeilage, sichere Aufbewahrung — und warum die Weitergabe an andere strafbar ist.
Aufbewahrung nach Fachinformation
Die Aufbewahrungsbedingungen unterscheiden sich je nach Präparat und stehen verbindlich in der Packungsbeilage Ihres Arzneimittels. Für Sativex sieht die Fachinformation vor, das ungeöffnete Spray im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad Celsius zu lagern; nach dem Öffnen ist eine Kühlung nicht mehr zwingend, es soll aber nicht über 25 Grad Celsius und aufrecht gelagert werden, und der Inhalt einer geöffneten Flasche ist 42 Tage verwendbar. Für Canemes gilt, nicht über 25 Grad Celsius zu lagern. Für Epidyolex sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich, eine angebrochene Flasche soll jedoch nicht länger als 12 Wochen verwendet werden. Lesen Sie im Zweifel Ihre Packungsbeilage und fragen Sie in Ihrer Apotheke nach.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren
Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf. Das gilt für cannabisbasierte Arzneimittel in besonderem Maß, weil orale Zubereitungen wie Tropfen, Kapseln oder Lösungen für Kinder unauffällig aussehen können. Ein verschließbarer Schrank oder eine abschließbare Box ist einer offen zugänglichen Ablage vorzuziehen. Bewahren Sie das Präparat in der Originalverpackung mit lesbarem Etikett auf und nicht in umgefüllten Behältern.
Weitergabe an andere Personen ist strafbar
Ihr Arzneimittel ist ausschließlich für Sie verordnet. In Deutschland regelt seit dem 1. April 2024 das Medizinal-Cannabisgesetz den Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken. Nach § 5 dieses Gesetzes ist der Erwerb ohne besondere Erlaubnis nur auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung zulässig. Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken ohne Erlaubnis abgibt, in den Verkehr bringt oder einer anderen Person zum unmittelbaren Verbrauch überlässt, wird nach § 25 des Gesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die im Gesetz genannten Mengenausnahmen gelten für den Besitz, nicht für das Weitergeben. Geben Sie Ihr Präparat also auch dann nicht weiter, wenn eine nahestehende Person ähnliche Beschwerden hat. In Österreich unterliegen cannabisbasierte Arzneimittel dem Suchtmittelgesetz, in der Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz; auch dort ist die Weitergabe strafbar.
Nabilon bleibt ein Betäubungsmittel
Eine Besonderheit: Während Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland seit dem 1. April 2024 nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet wird, gilt das für den Wirkstoff Nabilon nicht. Nabilon wird weiterhin auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet. Ihre Apotheke kann Ihnen sagen, was das für Ihre Belieferung bedeutet.
Reisen mit Ihrem Arzneimittel
Die Fachinformation von Sativex weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mitnahme dieses Arzneimittels bei Auslandsreisen in manchen Ländern illegal sein kann und dass der rechtliche Status vor der Reise geprüft werden sollte. Die DGS-PraxisLeitlinie empfiehlt, eine Dauertherapie durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigen zu lassen, ausdrücklich auch für Auslandsreisen. Klären Sie das rechtzeitig vor der Abreise mit Ihrer Ärztin und erkundigen Sie sich bei der zuständigen Vertretung des Ziellandes.
Entsorgung
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte oder abgelaufene Präparate nicht über den Hausmüll und nicht über die Toilette. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie Sie das Arzneimittel ordnungsgemäß zurückgeben oder entsorgen können.
Diese Seite ersetzt kein ärztliches Gespräch und enthält bewusst keine Dosierungsanleitung. Grundlage sind die Fachinformationen der zugelassenen Arzneimittel, die PraxisLeitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, der Abschlussbericht der BfArM-Begleiterhebung und die Gesetzestexte — die Quellenliste steht auf der Übersichtsseite.