Registergeprüft-Siegel

So prüfen wir Anbieter

CannaEvidence listet nur Anbieter, die wir auf eine offizielle Quelle zurückführen können. Jeder Eintrag zeigt, gegen welches Register er geprüft wurde, einen Link zur Quelle und das Prüfdatum.

Ein Pink Elephant Projekt. Die Verifizierung betreibt das Pink Elephant Team registry-first: Jeder Eintrag wird vor der Aufnahme auf eine offizielle Quelle zurückgeführt.

Quellen der Wahrheit

Deutschland — Apotheken

BfArM Versandhandels-Register der Internet-Apotheken (versandhandel.dimdi.de)

Das amtliche Register wird vollständig gelesen; jede gelistete Apotheke ist über ihre Eintragsnummer zugeordnet, und Firma, Registernummer, Registergericht und Anschrift stammen aus dem Impressum der Apotheke selbst, gelesen am Prüftag.

Deutschland — Praxen

Kassenärztliche Vereinigungen und Landesärztekammern

Ein Register cannabisverordnender Ärztinnen und Ärzte gibt es nicht. Wir nehmen nur Praxen auf, die die Therapie auf ihrer eigenen Website benennen und für die zusätzlich eine öffentlich-rechtliche Stelle belegt, dass eine approbierte Person dahintersteht: entweder eine Kassenärztliche Vereinigung — als Treffer in deren amtlicher Arztsuche oder als deren nach § 5 DDG vorgeschriebene Angabe im Impressum — oder die zuständige Landes- oder Bezirksärztekammer, der in Deutschland jede ärztlich tätige Person zwingend angehört. Zwei Quellen, kein Register.

Österreich — Apotheken

BASG Fernabsatz-Register (versandapotheken.basg.gv.at)

Das vollständige amtliche Register wird übernommen. Es sagt nichts über Cannabis aus, und genau das steht auf der Seite dazu. Das Bundesland ist aus der Postleitzahl abgeleitet; ein Eintragsdatum führt das Register nicht, deshalb steht bei uns keines.

Österreich — Arzneimittel

BASG Arzneispezialitätenregister und der Erstattungskodex

Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber, Stand der Gebrauchsinformation und Erstattungsstatus stammen aus dem amtlichen Register; die Gebrauchsinformation wird direkt verlinkt statt zusammengefasst.

Schweiz — Apotheken

Swissmedic, Liste der Betriebsstandorte mit Betäubungsmittel-Bewilligung

Aus den offenen Behördendaten. Die Zuordnung „Apotheke“ ist redaktionell, weil der Datensatz Apotheken nicht kennzeichnet: Alle Betriebsstandorte wurden einzeln durchgesehen, Zweifelsfälle sind im Datensatz vermerkt und nicht gelistet.

Recht

Gesetzestexte im Original — RIS (AT), Fedlex (CH), Gesetze im Internet und Bundestags-Drucksachen (DE)

Rechtsaussagen werden am Normtext selbst geprüft, nicht an der Zusammenfassung eines anderen Portals. Jede Angabe nennt die Norm und das Datum, an dem wir sie gelesen haben.

Preise

Die veröffentlichten Preisseiten der Anbieter

Honorare und Servicegebühren nur von einer öffentlichen Seite, mit Quelle und Erfassungsdatum. Arzneimittelpreise nur als die Preisspanne je Gramm, die die Shop-Seiten der Apotheken selbst vor dem Login zeigen — mit Stichtag, ohne Rangliste und ohne Empfehlung; den Preis einer bestimmten Apotheke nennen wir nicht.

Was wir nicht veröffentlichen

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Ärztelisten für Österreich und die Schweiz, Verfügbarkeiten, Bewertungen und Ranglisten. Wo keine überprüfbare Quelle existiert, veröffentlichen wir nichts und schreiben hin, warum.

Woher ein Eintrag stammen muss

Wir kennen drei Herkunftsarten und schreiben an jeden Eintrag, welche es ist. Das ist ehrlicher als eine einzige Regel, die dann doch nicht überall gilt.

Was in keine dieser drei Kategorien passt, wird nicht veröffentlicht — nicht markiert, nicht herabgestuft, sondern weggelassen, mit einer Notiz im Datensatz, warum.

Woher wir wissen, dass die Liste vollständig ist

Ein Register sagt, ob es einen Anbieter gibt — nicht, wen man suchen muss. Seit September 2026 prüfen wir die Abdeckung deshalb auch von der anderen Seite: Wir lesen echte Suchmaschinen-Ergebnisseiten zu den Anfragen, die Patientinnen und Patienten tatsächlich stellen („Cannabis Rezept online“, „Telemedizin Cannabis“, „Cannabis Arzt“), und die Anbieterlisten der Vergleichsportale, und führen jeden neuen Namen denselben Weg: eigene Website, Impressum, Register — jede Registernummer von Hand geöffnet. Was sich nicht belegen lässt, verschwindet nicht: Es steht auf der Verzeichnisseite in einem eigenen Abschnitt, mit dem Grund. Das gilt in jeder Ausgabe gleich.

Aktualisierung

  1. Registereinträge werden bei jeder neuen Fassung des jeweiligen Registers erneut abgeglichen — das BfArM-Register erscheint täglich, die Swissmedic-Liste in Abständen von Monaten.
  2. Veröffentlichte Preise tragen ein Erfassungsdatum und werden bei Änderungen aktualisiert.
  3. Abgeleitete Zahlen — Zähler, Kostenschätzungen — werden immer aus dem Datensatz berechnet, nie von Hand gepflegt.
  4. Gemeldete Korrekturen prüfen wir innerhalb von 5 Werktagen — siehe Kontakt.

Siehe auch: Redaktionelle Grundsätze, Wer wir sind und der Ländervergleich, in dem jede Zeile ihre Quelle nennt.