So prüfen wir Anbieter
CannaEvidence listet nur Anbieter, die wir auf eine offizielle Quelle zurückführen können. Jeder Eintrag zeigt, gegen welches Register er geprüft wurde, einen Link zur Quelle und das Prüfdatum.
Quellen der Wahrheit
Deutschland — Apotheken
BfArM Versandhandels-Register der Internet-Apotheken (versandhandel.dimdi.de)
Deutschland — Praxen
Kassenärztliche Vereinigungen und Landesärztekammern
Österreich — Apotheken
BASG Fernabsatz-Register (versandapotheken.basg.gv.at)
Österreich — Arzneimittel
BASG Arzneispezialitätenregister und der Erstattungskodex
Schweiz — Apotheken
Swissmedic, Liste der Betriebsstandorte mit Betäubungsmittel-Bewilligung
Recht
Gesetzestexte im Original — RIS (AT), Fedlex (CH), Gesetze im Internet und Bundestags-Drucksachen (DE)
Preise
Die veröffentlichten Preisseiten der Anbieter
Was wir nicht veröffentlichen
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Woher ein Eintrag stammen muss
Wir kennen drei Herkunftsarten und schreiben an jeden Eintrag, welche es ist. Das ist ehrlicher als eine einzige Regel, die dann doch nicht überall gilt.
- Registergeprüft — der Eintrag steht in einem amtlichen Register (Versandhandels-Register des BfArM, Fernabsatz-Register des BASG, Swissmedic-Liste der Betäubungsmittel-Bewilligungen). Das Register ist die Quelle; zusätzlich prüfen wir am Prüftag, ob der Betrieb erreichbar ist, und übernehmen die Rechtsidentität aus seinem eigenen Impressum. Ein amtliches Register ist keine zweite Meinung — es ist die Stelle, die es wissen muss.
- Zwei Quellen geprüft — dort, wo kein Register die Kategorie abdeckt. Deutsche Praxen etwa: Die Praxis benennt die Cannabis-Sprechstunde auf ihrer eigenen Seite und eine Kassenärztliche Vereinigung oder eine Ärztekammer belegt, dass eine approbierte Person dahintersteht. Welche der beiden Stellen das im Einzelfall ist, steht wörtlich am Eintrag. Eine einzelne Anbieterseite reicht hier nie.
- Herstellerangabe — die Sorten- und Präparateangaben (THC- und CBD-Gehalt, Genetik, Terpene) stammen aus den Veröffentlichungen der Hersteller selbst, mit Quelle und Datum. Sie sind keine unabhängige Prüfung, und wir behaupten das auch nicht. Deshalb steht dort weder ein Preis noch eine Zuordnung zu Krankheitsbildern.
Woher wir wissen, dass die Liste vollständig ist
Ein Register sagt, ob es einen Anbieter gibt — nicht, wen man suchen muss. Seit September 2026 prüfen wir die Abdeckung deshalb auch von der anderen Seite: Wir lesen echte Suchmaschinen-Ergebnisseiten zu den Anfragen, die Patientinnen und Patienten tatsächlich stellen („Cannabis Rezept online“, „Telemedizin Cannabis“, „Cannabis Arzt“), und die Anbieterlisten der Vergleichsportale, und führen jeden neuen Namen denselben Weg: eigene Website, Impressum, Register — jede Registernummer von Hand geöffnet. Was sich nicht belegen lässt, verschwindet nicht: Es steht auf der Verzeichnisseite in einem eigenen Abschnitt, mit dem Grund. Das gilt in jeder Ausgabe gleich.
Aktualisierung
- Registereinträge werden bei jeder neuen Fassung des jeweiligen Registers erneut abgeglichen — das BfArM-Register erscheint täglich, die Swissmedic-Liste in Abständen von Monaten.
- Veröffentlichte Preise tragen ein Erfassungsdatum und werden bei Änderungen aktualisiert.
- Abgeleitete Zahlen — Zähler, Kostenschätzungen — werden immer aus dem Datensatz berechnet, nie von Hand gepflegt.
- Gemeldete Korrekturen prüfen wir innerhalb von 5 Werktagen — siehe Kontakt.
Siehe auch: Redaktionelle Grundsätze, Wer wir sind und der Ländervergleich, in dem jede Zeile ihre Quelle nennt.