Therapie begleiten
Nebenwirkungen erkennen und einordnen
Was häufig vorkommt, was zu Beginn typisch ist und wieder nachlässt, und wann Sie nicht abwarten sollten.
Was häufig vorkommt
Nebenwirkungen sind bei cannabisbasierten Arzneimitteln häufig, in der Regel aber nicht schwerwiegend. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat in seinem Abschlussbericht zur Begleiterhebung 16 809 Behandlungsfälle ausgewertet. Am häufigsten wurden Müdigkeit (14,9 Prozent) und Schwindel (9,8 Prozent) berichtet, gefolgt von Schläfrigkeit, Übelkeit, Mundtrockenheit und Aufmerksamkeitsstörungen. Frauen berichteten Nebenwirkungen insgesamt häufiger als Männer.
Was zu Beginn typisch ist und meist nachlässt
In der Fachinformation von Sativex ist beschrieben, dass Schwindel und Müdigkeit vor allem in den ersten Wochen und besonders während der Titrationsphase auftreten, üblicherweise schwach bis mäßig ausgeprägt sind und nach einigen Tagen nachlassen, auch wenn die Behandlung fortgesetzt wird. Die DGS-PraxisLeitlinie weist darauf hin, dass Beeinträchtigungen von Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, Feinmotorik und Bewegungskoordination insbesondere in der Eintitrationsphase und bei Dosisänderungen auftreten können und die Verkehrstüchtigkeit in diesen Phasen beeinträchtigt ist.
Kreislauf und Kreislaufregulation
Für Cannabinoide sind Mundtrockenheit, Herzrasen und orthostatische Beschwerden mit Schwindel beschrieben; gegenüber diesen Symptomen entwickelt sich laut DGS-PraxisLeitlinie meist innerhalb einiger Tage eine Gewöhnung. Die Fachinformation von Sativex hält fest, dass nach Einführung der Anfangsdosis Änderungen von Pulsfrequenz und Blutdruck beobachtet wurden und dass während der Anfangsdosistitration dringend Vorsicht geboten ist. Ohnmachtsanfälle sind beschrieben. Bei schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung wird die Anwendung nicht empfohlen. Wenn Sie eine Herzerkrankung haben, sprechen Sie das vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Ärztin an.
Sturzrisiko, besonders im höheren Lebensalter
Die Fachinformation von Sativex beschreibt ein Risiko für vermehrte Stürze bei Patientinnen und Patienten, deren Spastik reduziert wurde, deren Muskelkraft aber nicht ausreicht, um Haltung und Gang aufrechtzuerhalten. Zusätzlich können zentralnervöse Nebenwirkungen insbesondere bei älteren Menschen die persönliche Sicherheit beeinträchtigen, etwa beim Zubereiten von Mahlzeiten und heißen Getränken. Wenn Sie älter sind, allein leben oder bereits gestürzt sind, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin darüber, wie Ihr Zuhause sicherer gestaltet werden kann.
Psychische Nebenwirkungen ernst nehmen
Angst und Unruhe, gelegentlich Panikattacken sowie Verwirrtheit und Halluzinationen sind in der DGS-PraxisLeitlinie beschrieben, besonders in höheren Dosen. Die Fachinformation von Sativex führt Desorientierung, Halluzinationen, Wahnvorstellungen und vorübergehende psychotische Reaktionen auf und hält fest, dass in einzelnen Fällen ein Zusammenhang mit Suizidgedanken nicht ausgeschlossen werden konnte. Für solche Fälle sieht die Fachinformation vor, die Anwendung sofort zu beenden und die betroffene Person zu überwachen, bis das Symptom vollständig abgeklungen ist.
Wann Sie sofort ärztliche Hilfe suchen sollten
Suchen Sie unverzüglich ärztliche Hilfe, wenn Verwirrtheit, Desorientierung, Halluzinationen, Wahnvorstellungen oder psychotisches Erleben auftreten, wenn Gedanken an Selbstverletzung oder Suizid auftreten, wenn Sie ohnmächtig werden oder wenn Herzrasen mit Schwindel oder Kreislaufkollaps auftritt. Warten Sie damit nicht bis zum nächsten regulären Termin. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 112 (Deutschland und Österreich) beziehungsweise 144 (Schweiz).
Nebenwirkungen melden
Sie können den Verdacht auf eine Nebenwirkung auch selbst melden. In Deutschland ist dafür das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig. Informieren Sie zusätzlich immer Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.
Diese Seite ersetzt kein ärztliches Gespräch und enthält bewusst keine Dosierungsanleitung. Grundlage sind die Fachinformationen der zugelassenen Arzneimittel, die PraxisLeitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, der Abschlussbericht der BfArM-Begleiterhebung und die Gesetzestexte — die Quellenliste steht auf der Übersichtsseite.