Rezept · Deutschland · Stand 09.10.2026

Cannabis-Rezept kostenlos? Was hinter „0 €“ steckt — Arzthonorar, Plattformgebühr, Apothekenpreis

Kurz: Das Rezept kann 0 € kosten, die Therapie nie. Von den 31 Telemedizin-Plattformen in unserem Verzeichnis veröffentlichen 20 ihre Gebühren; 4 davon nennen für eine Leistung 0 € — 3 mit Bedingung (Aktionscode, Anbieterwechsel, nur das Screening), eine ohne genannte Bedingung; zwei weitere werben mit einer befristeten Aktion statt des Listenpreises. Die meisten übrigen liegen beim Erstkontakt zwischen 8,16 € und rund 130 €. Bezahlt wird in jedem Fall das Medikament in der Apotheke: Blüten kosten am 22.09.2026 im Median 4,45 € je Gramm (untere Preisgrenze der Shops, Spanne 3,39 €–6,36 €), und seit dem 30. Juli 2026 übernimmt die gesetzliche Kasse Blüten nicht mehr. Ein Arzthonorar von null ist berufsrechtlich erklärungsbedürftig — was das heißt, steht unten.

Drei Dinge, die „kostenlos“ bedeuten kann

Erstens: die Gebühr der Plattform oder des Arztes für das Rezept. Das ist, was die Suchanfrage meint. Sie liegt veröffentlicht zwischen 0 € und rund 130 €; die Tabelle unten zeigt jede 0-€-Angabe mit ihrer Bedingung. Zweitens: das Medikament. Ein Privatrezept ist eine Erlaubnis zum Kauf, kein Gutschein — Blüten, Extrakte und Fertigarzneimittel bezahlen Sie in der Apotheke zum dort ausgewiesenen Preis (Preisniveau der Blüten, Jahreskosten-Rechner). Drittens: die Krankenkasse. „Kostenlos“ im Sinne von Kassenleistung gibt es für Blüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr; für Extrakte, Dronabinol und zugelassene Fertigarzneimittel nur mit Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V und dann mit der üblichen Zuzahlung (was die Kasse noch übernimmt).

Wer 0 € veröffentlicht — und wofür genau

PlattformWas 0 € kostet — oder reduziert istBedingung laut WebsiteWas daneben kostet
Cannadoc24Erstverordnung mit Code HELLO: 0,00 €Bedingung steht in der Bezeichnung der Leistung.Keine weiteren Gebühren veröffentlicht.
CannarinoOnline-Erstgespräch bei Anbieterwechsel: 0 €; Express-Videosprechstunde Therapieerfahrene: 0 €Bedingung steht in der Bezeichnung der Leistung.Therapiestart (Erstgespräch Video): 29,90 €
SOOSRezeptgebühr: 0 €Keine Bedingung genannt — gelesen auf der öffentlichen Preisseite.Keine weiteren Gebühren veröffentlicht.
tetrapyMedizinisches Screening: kostenfreiBedingung steht in der Bezeichnung der Leistung.Langer Termin: ca. 65 €; Kurzer Termin: ca. 35 €; Folgerezept: ca. 10 €
123CanZeitweise Aktion statt ListenpreisVideosprechstunde inkl. Rezept: 45,63 € (statt 65,95 €); Vor-Ort-Termin inkl. Rezept: 49,69 € (statt 69,75 €); Hausbesuch Berlin: 89,69 € (statt 129,99 €)Rezeptanfrage (Fragebogen): 19,99 €; AU-Bescheinigung: 39,99 €
BloomwellZeitweise Aktion statt ListenpreisRezeptanfrage: 25,22 € (GOÄ) — Im FAQ der Website veröffentlicht; am Prüfdatum lief eine Aktion, bei der das Arzthonorar entfiel.Folgerezept nach Online- oder Vor-Ort-Termin: 28,25 € (GOÄ)

Gelesen auf den öffentlichen Preisseiten der Plattformen, zuletzt am 27.09.2026; jede Karte trägt die Quell-URL und das Prüfdatum. Alphabetisch, ohne Bewertung. Keine Plattform zahlt für die Listung, und wir erhalten keine Vergütung für Weiterleitungen — so prüfen wir.

Was die übrigen verlangen

Wo kein 0 € steht, beginnt der Erstkontakt bei 8,16 € (MedCanOneStop); 7 Plattformen liegen bei etwa 15 € für eine Rezeptanfrage per Fragebogen — das ist der verbreitete Preispunkt. Ein Videotermin kostet meist 29–65 €, ein ausführlicher Ersttermin bei einzelnen Anbietern 120–130 €. Dazu kommen Folgerezepte (veröffentlicht 9,90–28,25 €) und bei manchen Anbietern eine Termingebühr oder ein Aufpreis für den Videotermin mit Terminzusage. Die vollständige Liste mit Quelle und Datum: Telemedizin-Plattformen in Deutschland.

Zum Vergleich: Eine Praxis rechnet eine Videosprechstunde oder ein Erstgespräch nach der Gebührenordnung für Ärzte ab; die Plattformen, die „(GOÄ)“ hinter ihre Preise schreiben, tun dasselbe — 25,22 € oder 29 € sind dann nicht die Gebühr der Plattform, sondern das Honorar der Ärztin für die Ziffern der GOÄ, die sie ansetzt.

Warum ein Arzthonorar von null erklärungsbedürftig ist

Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind an die Gebührenordnung für Ärzte gebunden. § 12 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung verlangt, dass die Honorarforderung angemessen ist, und bestimmt wörtlich, dass die Sätze der GOÄ „nicht in unlauterer Weise“ unterschritten werden dürfen; § 27 untersagt anpreisende Werbung für die eigene ärztliche Tätigkeit. Ein Honorar von 0 € ist deshalb nicht automatisch unzulässig — aber es braucht eine Erklärung, die damit verträglich ist. Drei kommen in der Praxis vor: Die Plattform (ein Unternehmen, keine Ärztin) übernimmt das Honorar für eine befristete Aktion; die Leistung, die 0 € kostet, ist gar keine ärztliche (ein Screening oder eine Vorprüfung, der ärztliche Termin kostet dann regulär); oder 0 € gilt nur für eine Gruppe — Wechsler, Therapieerfahrene, Inhaber eines Codes — und ist damit ein Rabatt mit Bedingung. Welche davon im Einzelfall zutrifft, steht auf der Website der Plattform meist nicht; es ist eine berechtigte Frage vor dem ersten Klick.

Wo das Geld sonst verdient wird, können wir aus öffentlichen Quellen nicht belegen und behaupten es nicht. Belegbar ist nur, was auf den Websites steht: Viele Plattformen lösen das E-Rezept über Partner- oder Versandapotheken ein, und das Medikament wird dort zum Apothekenpreis bezahlt — bei einer Jahresmenge, die schnell in die Tausende geht, ist die Rezeptgebühr der kleinste Posten. Rechnen Sie es für Ihre Menge durch.

Was sich ändern kann

Der Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) sieht vor, dass der Erstkontakt persönlich stattfinden muss und Blüten nicht mehr per Post versandt werden dürfen; der Botendienst der Apotheke bliebe erlaubt. Käme das Gesetz so, gäbe es die Rezeptanfrage per Fragebogen für 0 € oder 15 € in dieser Form nicht mehr — die erste Verordnung bräuchte einen Termin vor Ort. Stand des Verfahrens, mit Datum: MedCanG-Novelle.

Was hier nicht steht

Keine Empfehlung, bei wem Sie anfragen sollten; keine Aussage darüber, ob eine Verordnung für Sie in Frage kommt — das entscheidet die Ärztin nach § 3 MedCanG, nicht ein Preis. Wer vor dem ersten Kontakt wissen will, ob der Weg überhaupt passt: Selbst-Check · Arztgespräch vorbereiten · Der Weg zum Rezept in Deutschland. Plattformen, die ihre Gebühren geändert haben oder hier fehlen: so senden Sie eine Korrektur.