Verzeichnis · Telemedizin

Telemedizin

Telemedizin ist der schnellste Weg zu einem Rezept — und der Weg, an dem gerade am meisten gerüttelt wird. Bevor unten die Liste kommt, drei Dinge, die Sie kennen sollten: was der Gesetzgeber in Deutschland vorhat, warum die Lage in der Schweiz rechtlich unscharf ist, und warum es in Österreich für Suchtgiftrezepte praktisch keinen tragfähigen Fernweg gibt.

Deutschland: erlaubt, aber im Gesetzgebungsverfahren

Zulässig, aber politisch umstritten: ein Gesetzentwurf will den persönlichen Erstkontakt vorschreiben und den Versand von Blüten verbieten.

Erstes Gesetz zur Änderung des MedCanG, BT-Drs. 21/3061 vom 03.12.2025 — liegt seither im Gesundheitsausschuss, ohne 2./3. Lesung. Geplant sind Änderungen an § 3 MedCanG (Abs. 2 persönlicher Kontakt, Abs. 3 Versandverbot für Blüten; der Botendienst der Apotheke bliebe erlaubt). Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen — das Gesetz träte am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: BT-Drs. 21/3061 (Deutscher Bundestag) · geprüft am 04.09.2026

Praktisch heißt das: Wer heute eine Therapie über eine Plattform beginnt, sollte einplanen, dass der Erstkontakt künftig persönlich sein muss und der Postversand von Blüten wegfallen könnte — der Botendienst der Apotheke bliebe nach dem Entwurf erlaubt. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Schweiz: rechtlich unscharf

Rechtlich unscharf: Art. 46 Abs. 1 BetmKV verlangt, dass die verschreibende Ärztin die Patientin selber untersucht hat. Eine offizielle Auslegung für Videokonsultationen liegt nicht vor.

Wir sagen das so deutlich, weil die Schweizer Suchergebnisse von Plattformen dominiert werden, die genau dieses Modell verkaufen.

Österreich: kein tragfähiger Fernweg

Für Suchtgiftrezepte gibt es keine tragfähige Fernverschreibungs-Praxis. Angebote, die ein österreichisches Cannabisrezept online versprechen, sind mit Vorsicht zu behandeln.

Wie die Plattformen arbeiten — nach ihren eigenen Angaben

Von den 31 Plattformen im Verzeichnis nennen 18 eine Videosprechstunde, 5 zusätzlich Termine vor Ort und 11 arbeiten nach eigener Darstellung allein mit einem Fragebogen, den eine Ärztin oder ein Arzt prüft. Der Erstkontakt kostet dort, wo ein Preis veröffentlicht ist, 4,20 €–120,00 €; ein Folgetermin oder Folgerezept 9,90 €–39,00 €. Das Rezept ist ein Privatrezept, das die Plattform elektronisch an die Apotheke Ihrer Wahl schickt oder Ihnen als E-Rezept-Token übergibt; die Apotheke versendet oder liefert per Boten. Was keine Plattform veröffentlicht: wie oft ein Antrag abgelehnt wird.

Die Plattformen mit Honorar und Erstkontakt-Preis: Ärzte und Telemedizin in Deutschland

Plattformen in Deutschland (31)

Die Plattformen stehen mit ihren veröffentlichten Honoraren im Ärzteverzeichnis: Ärzte und Telemedizin in Deutschland.