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Das Arztgespräch bei MS-Spastik vorbereiten
Die einzige Indikation mit einem zugelassenen Cannabis-Arzneimittel: Nabiximols (Sativex) ist als Add-on bei mittelschwerer bis schwerer Spastik zugelassen, wenn andere Therapien versagen. Hier ist das Gespräch am klarsten — und meist Sache der Neurologin, nicht der Telemedizin.
Evidenzlage Spastik bei Multipler Sklerose: Zugelassenes Arzneimittel. Nabiximols (Sativex), ein THC:CBD-Spray, ist europaweit als Zusatztherapie zugelassen, wenn andere Behandlungen nicht ausreichen. In kontrollierten Studien ein realer, aber moderater Nutzen. Quellen und Stand 2024–2026
Was die Ärztin in dieser Situation prüft
- Die gesicherte MS-Diagnose und der behandelnde Neurologe — die Verordnung gehört in die neurologische Betreuung.
- Welche Antispastika versucht wurden: Baclofen, Tizanidin, Gabapentin, Physiotherapie; mit welchem Ergebnis und welchen Nebenwirkungen.
- Wie die Spastik gemessen wurde (NRS 0–10, Ashworth-Skala) — Sativex wird nach einem Therapieversuch von vier Wochen fortgeführt oder beendet.
- Bei GKV-Versicherten: für Sativex ist die Kostenübernahme im Rahmen der Zulassung möglich; für Blüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr.
Welche Vortherapien die Praxis sehen will
Der Kern jedes Gesprächs — und die Bedingung des § 31 Abs. 6 SGB V, wenn die Kasse zahlen soll: die anerkannte Standardtherapie ist ausgeschöpft oder kommt aus begründeten Gründen nicht in Frage. Bringen Sie zu jeder Zeile den Zeitraum und das Ergebnis mit, auch die Nebenwirkungen, an denen etwas gescheitert ist.
- Baclofen oder Tizanidin
- Gabapentin
- Physiotherapie, Dehnung, Hilfsmittel
- Botulinumtoxin bei fokaler Spastik
Fragen, die Sie stellen sollten
- Sativex im Rahmen der Zulassung oder ein anderes Präparat — und was zahlt meine Kasse?
- Wie läuft der vierwöchige Therapieversuch, und woran entscheiden wir?
- Wechselwirkungen mit meiner MS-Therapie?
Die Unterlage dazu
Alle Punkte oben in ein Dokument, das Sie ausdrucken oder kopieren — erstellt in Ihrem Browser, nichts wird gesendet. Für GKV-Versicherte mit Extrakt, Dronabinol oder Nabilon dazu der Antrag an die Krankenkasse nach § 31 Abs. 6 SGB V.
Andere Beschwerdebilder
Was hier anders ist als bei einem „Rezept-Konfigurator“: Die Anfrage geht nicht an Partnerärzte, die dafür bezahlen. Sie geht dorthin, wo Sie sie hintragen. Die Fragen sind die, die § 31 Abs. 6 SGB V und jede sorgfältige Praxis stellen — ausgeschöpfte Standardtherapie, Ausschlussgründe, messbares Ziel. Eine Unterlage, die diese Fragen beantwortet, verkürzt das Gespräch und macht eine Ablehnung nachvollziehbar, wenn sie kommt.