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Das Arztgespräch bei Appetitverlust und in der Palliativsituation vorbereiten
In der Palliativmedizin ist Cannabis ein Baustein unter vielen — für Appetit, Übelkeit, Schmerz und Schlaf zugleich. Die Evidenz für Appetit und Gewicht ist begrenzt, der individuelle Nutzen kann trotzdem da sein. Das Gespräch führt meist das Palliativteam oder die Hausärztin.
Evidenzlage Palliativmedizin, Appetit und Kachexie: Schwache Evidenz. Ältere Evidenz für Appetitsteigerung bei HIV-assoziiertem Gewichtsverlust; Studien zur Tumorkachexie überwiegend enttäuschend. Ein individueller palliativer Nutzen ist möglich, auf Gruppenebene nicht gezeigt. Quellen und Stand 2024–2026
Was die Ärztin in dieser Situation prüft
- Die Grunderkrankung und das Behandlungsziel: Symptomkontrolle, nicht Heilung.
- Was gegen Appetitverlust versucht wurde: Ernährungsberatung, hochkalorische Kost, Kortikosteroide, Megestrol.
- Welche weiteren Symptome bestehen (Schmerz, Übelkeit, Schlaf, Angst) — Cannabis wird hier oft wegen mehrerer Ziele gleichzeitig erwogen.
- Die Gesamtmedikation, besonders Opioide und Sedativa, wegen der Wechselwirkungen.
Welche Vortherapien die Praxis sehen will
Der Kern jedes Gesprächs — und die Bedingung des § 31 Abs. 6 SGB V, wenn die Kasse zahlen soll: die anerkannte Standardtherapie ist ausgeschöpft oder kommt aus begründeten Gründen nicht in Frage. Bringen Sie zu jeder Zeile den Zeitraum und das Ergebnis mit, auch die Nebenwirkungen, an denen etwas gescheitert ist.
- Ernährungsberatung, hochkalorische Trinknahrung
- Kortikosteroide (kurzfristig)
- Megestrolacetat
- Behandlung der Ursachen: Übelkeit, Schmerz, Depression
Fragen, die Sie stellen sollten
- Welche Symptome sollen zuerst besser werden, und woran merken wir es?
- Dronabinol-Tropfen oder ein anderes Präparat — was passt bei Schluckbeschwerden?
- Wer koordiniert das Rezept: Palliativteam, Hausärztin, SAPV?
Die Unterlage dazu
Alle Punkte oben in ein Dokument, das Sie ausdrucken oder kopieren — erstellt in Ihrem Browser, nichts wird gesendet. Für GKV-Versicherte mit Extrakt, Dronabinol oder Nabilon dazu der Antrag an die Krankenkasse nach § 31 Abs. 6 SGB V.
Unterlage für Appetitverlust, Gewichtsverlust, Palliativsituation ausfüllen
Andere Beschwerdebilder
Was hier anders ist als bei einem „Rezept-Konfigurator“: Die Anfrage geht nicht an Partnerärzte, die dafür bezahlen. Sie geht dorthin, wo Sie sie hintragen. Die Fragen sind die, die § 31 Abs. 6 SGB V und jede sorgfältige Praxis stellen — ausgeschöpfte Standardtherapie, Ausschlussgründe, messbares Ziel. Eine Unterlage, die diese Fragen beantwortet, verkürzt das Gespräch und macht eine Ablehnung nachvollziehbar, wenn sie kommt.