Werkzeug · Deutschland
Das Arztgespräch vorbereiten — die Unterlage, die jede Ärztin sehen will
Fünf Fragen, die jede Ärztin vor einer Cannabisverordnung stellt — hier vorab beantwortet. Ihr Browser schreibt daraus die Unterlage (PDF, Druck, Text) für jede Praxis oder Plattform. Nichts wird gesendet, nichts gespeichert, keine Partnerärzte.
1. Worum geht es?
2. Diagnosen und bisherige Behandlung
3. Was dagegen sprechen könnte
4. Versicherung, Präparat, Ziel
5. Wo das Gespräch stattfinden soll
UNTERLAGE FÜR DAS ARZTGESPRÄCH — MEDIZINISCHES CANNABIS Vom Patienten selbst ausgefüllt am 01.10.2026 — Vorbereitung, keine ärztliche Einschätzung. Ob und was verordnet wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. 1. BESCHWERDEN — ANDERE BESCHWERDEN [noch nicht ausgefüllt] 2. DIAGNOSEN UND BEHANDELNDE ÄRZTE [noch nicht ausgefüllt] 3. BISHERIGE THERAPIEN (PRÄPARAT / MASSNAHME — ZEITRAUM — ERGEBNIS, NEBENWIRKUNGEN) [noch nicht ausgefüllt] Was die Ärztin hier üblicherweise sehen will: Die Erstlinientherapie Ihrer Erkrankung; Die Zweitlinie oder Kombinationstherapie; Nicht-medikamentöse Verfahren (Physio-, Psycho-, Ergotherapie). 4. AKTUELLE MEDIKAMENTE UND SUBSTANZEN (AUCH ALKOHOL, NIKOTIN, FREI VERKÄUFLICHE MITTEL) [noch nicht ausgefüllt] 5. MÖGLICHE AUSSCHLUSSGRÜNDE — EHRLICH ANGEKREUZT Keiner der abgefragten Punkte trifft zu. 6. VERSICHERUNG UND KOSTEN [noch nicht ausgefüllt] 7. BEHANDLUNGSZIEL — WORAN WIR DEN ERFOLG MESSEN [z. B.: Eine Skala für Ihr Hauptsymptom (0–10) über zwei Wochen.] 8. FRAGEN AN DIE ÄRZTIN / DEN ARZT • Gibt es für meine Erkrankung überhaupt Evidenz — und welche? • Welches Präparat, welche Dosis, welches Ziel, welcher Zeitraum für den Therapieversuch? • Was kostet es mich, und was passiert beim Folgerezept? • Wie läuft das Folgerezept, und was kostet es? • Welche Nebenwirkungen sind in den ersten Wochen zu erwarten, und wann melde ich mich?
Wohin damit?
Was jede Ärztin prüft — unabhängig von der Erkrankung
- Die Diagnose und seit wann sie besteht; wer sie behandelt.
- Die leitliniengerechten Therapien, die versucht oder aus Gründen nicht möglich waren.
- Was sich konkret bessern soll — ein Symptom, messbar.
- Ausschlussgründe: Psychose, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankung, Schwangerschaft und Stillzeit, Suchterkrankung, Alter unter 25.
Was hier anders ist als bei einem „Rezept-Konfigurator“: Die Anfrage geht nicht an Partnerärzte, die dafür bezahlen. Sie geht dorthin, wo Sie sie hintragen. Die Fragen sind die, die § 31 Abs. 6 SGB V und jede sorgfältige Praxis stellen — ausgeschöpfte Standardtherapie, Ausschlussgründe, messbares Ziel. Eine Unterlage, die diese Fragen beantwortet, verkürzt das Gespräch und macht eine Ablehnung nachvollziehbar, wenn sie kommt.