Therapie begleiten

Gewöhnung, Pausen und das Beenden einer Therapie

Muss die Dosis mit der Zeit steigen? Was von Therapiepausen zu halten ist, und wie eine Behandlung sauber beendet wird.

Gewöhnung an Nebenwirkungen

Die DGS-PraxisLeitlinie beschreibt, dass sich gegenüber Mundtrockenheit, Herzrasen und orthostatischem Schwindel meist innerhalb einiger Tage eine Gewöhnung entwickelt. Das ist ein Grund, warum unangenehme Anfangserscheinungen nicht sofort das Ende der Behandlung bedeuten müssen. Ob abgewartet, die Dosis angepasst oder die Behandlung beendet wird, entscheidet Ihre Ärztin gemeinsam mit Ihnen.

Muss die Dosis mit der Zeit immer weiter steigen?

Nicht zwangsläufig. In der Fachinformation von Sativex ist festgehalten, dass bei Langzeitanwendung keine Erhöhung der Tagesdosis beobachtet wurde. Die DGS-PraxisLeitlinie hält fest, dass Langzeitverordnungen über Jahre ohne Dosissteigerung möglich sind und dass die Dosis entsprechend der Entwicklung der Grunderkrankung auch verringert werden kann. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie mehr benötigen, ist das ein Anlass für ein Gespräch mit Ihrer Ärztin und kein Anlass, selbst zu erhöhen.

Therapiepausen

Zu geplanten Therapiepausen mit dem Ziel, eine Gewöhnung zurückzusetzen, gibt es in den maßgeblichen Fachinformationen und Leitlinien derzeit keine Empfehlung. Was dort vorgesehen ist, ist etwas anderes: Die Fachinformation von Sativex hält fest, dass der Nutzen einer Langzeitbehandlung in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden soll. Wenn Sie über eine Pause nachdenken, besprechen Sie das mit Ihrer Ärztin, statt die Einnahme eigenständig zu unterbrechen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist ausdrücklich darauf hin, dass psychotische Nebenwirkungen auch nach längeren beschwerdefreien Therapieintervallen auftreten können.

Wenn eine Behandlung beendet wird

Beenden Sie eine laufende Behandlung nicht eigenmächtig und von einem Tag auf den anderen. Für das zugelassene Cannabidiol-Arzneimittel Epidyolex sieht die Fachinformation ausdrücklich ein schrittweises Verringern der Dosis vor. In der Gebrauchsinformation heißt es an Patientinnen und Patienten gerichtet, die Dosis nicht zu verringern und die Einnahme nicht zu beenden, ohne vorher mit der Ärztin gesprochen zu haben, weil ein plötzliches Absetzen die Krampfanfälle verstärken kann. Für Sativex ist beschrieben, dass ein abruptes Ende einer Langzeitbehandlung zu keinem einheitlichen Muster entzugsartiger Erscheinungen geführt hat und die wahrscheinliche Folge auf vorübergehende Schlaf-, Gefühls- oder Appetitstörungen bei manchen Menschen begrenzt ist.

Entzugserscheinungen einordnen

Die Weltgesundheitsorganisation führt in der ICD-11 unter dem Code 6C41.4 ein Cannabis-Entzugssyndrom auf. Beschrieben werden unter anderem Reizbarkeit, Ärger oder aggressives Verhalten, Schlafstörungen, Unruhe und Ängstlichkeit, gedrückte Stimmung, verminderter Appetit, Kopfschmerzen, Schwitzen oder Frösteln sowie Bauchkrämpfe und Muskelschmerzen. Ausprägung und Dauer sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Die DGS-PraxisLeitlinie hält fest, dass eine Entzugssymptomatik beim medizinischen Gebrauch von Cannabinoiden im klinischen Alltag eine untergeordnete Rolle spielt. Wenn bei Ihnen nach dem Absetzen solche Beschwerden auftreten, wenden Sie sich an Ihre Ärztin.

Wenn ein Verdacht auf problematischen Gebrauch besteht

Falls sich der Umgang mit dem Arzneimittel verselbstständigt, wenn Sie also mehr anwenden als vereinbart, den Zeitpunkt nicht mehr steuern können oder die Anwendung fortsetzen, obwohl Ihnen die Nachteile bewusst sind, ist das kein Grund für Scham, sondern ein Grund für ein offenes Gespräch. Für diesen Fall gibt es in Deutschland die S3-Leitlinie „Behandlung cannabisbezogener Störungen“ und ein etabliertes Hilfesystem mit ambulanten und stationären Angeboten. Sprechen Sie Ihre Ärztin darauf an.

Diese Seite ersetzt kein ärztliches Gespräch und enthält bewusst keine Dosierungsanleitung. Grundlage sind die Fachinformationen der zugelassenen Arzneimittel, die PraxisLeitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, der Abschlussbericht der BfArM-Begleiterhebung und die Gesetzestexte — die Quellenliste steht auf der Übersichtsseite.

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