Land für Land

Deutschland, Österreich und die Schweiz verlinken auf ihre Länderseite — das sind die drei Länder, die dieses Angebot vollständig führt, und nur für sie führt auch der Selbst-Check zu einem Urteil. Für alle übrigen Länder ist der Einzeiler die ehrliche Zusammenfassung, und der Link führt zur Quelle. Wo diese Quelle eine Kanzlei-Übersicht oder eine Branchenanalyse ist und kein Normtext, steht das in der Zeile: für die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz prüfen wir am Gesetzestext selbst, außerhalb davon nicht überall.

Quellen und Methode: Die Status der elf abgedeckten Länder verdichten die belegten Faktenblätter ihrer Länderseiten; jede externe Quell-URL in der Tabelle wurde am Prüfdatum live verifiziert. Lesen Sie wie wir prüfen und unsere redaktionellen Grundsätze.