Ländervergleich

Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich

Drei Nachbarländer, eine Sprache — und drei Rechtsordnungen, die sich an den Punkten unterscheiden, die für Patientinnen und Patienten am meisten zählen. In Deutschland gibt es Blüten auf Rezept, seit dem 30. Juli 2026 aber nicht mehr auf Kassenkosten. In Österreich sind Blüten verboten; es gibt isoliertes THC als magistrale Zubereitung. In der Schweiz darf seit August 2022 jede Ärztin verschreiben — bezahlen muss es fast jeder selbst.

Diese Tabelle ist der Grund, warum es diese Seite gibt: Kein anderer deutschsprachiger Anbieter stellt die drei Länder nebeneinander, obwohl die Fragen über die Grenze hinweg gestellt werden — und obwohl falsche Antworten darauf teuer und strafbewehrt sind.

Deutschland

Etablierter Zugang, überwiegend Selbstzahlung

Blüten, Extrakte und Fertigarzneimittel sind verschreibungsfähig — bezahlen müssen die meisten Patientinnen und Patienten sie seit dem 30. Juli 2026 selbst.

Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Wer sie weiter nimmt, zahlt privat — auch mit einer alten, unbefristeten Genehmigung.

Deutschland im Detail

Österreich

Nur isoliertes THC und zugelassene Fertigarzneimittel

Cannabisblüten dürfen in Österreich nicht verschrieben werden. Möglich sind Dronabinol als magistrale Zubereitung und drei zugelassene Fertigarzneimittel.

Ein deutsches Blütenrezept gilt in Österreich nicht, und die Blüten dürfen auch nicht eingeführt werden. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verkauft Ihnen ein Risiko.

Österreich im Detail

Schweiz

Verschreibung frei, Vergütung nur im Einzelfall

Seit dem 1. August 2022 braucht es keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr — die Ärztin verschreibt direkt. Bezahlt wird fast alles selbst.

Die Bewilligungspflicht ist weg, das Kostenproblem ist geblieben: Die Grundversicherung übernimmt Cannabisarzneimittel nur im Einzelfall, und der Bundesrat hat eine Aufnahme in die Pflichtleistungen zuletzt am 2. September 2026 abgelehnt.

Schweiz im Detail

Die Tabelle

Deutschland

Was verschrieben werden darf

Getrocknete Blüten, Extrakte in standardisierter Qualität, Dronabinol, Nabilon sowie die Fertigarzneimittel Sativex, Canemes und Epidyolex.

Österreich

Was verschrieben werden darf

Isoliertes Delta-9-THC (Dronabinol) mit einem Reinheitsgrad über 95 % als magistrale Zubereitung, dazu Sativex, Canemes und Epidyolex. Blüten und Cannabiszubereitungen sind ausgenommen.

Schweiz

Was verschrieben werden darf

Magistralrezepturen (Vollextrakte, Öle, in einzelnen Kantonen auch Blüten) sowie die beiden zugelassenen Arzneimittel Sativex und Epidyolex.

Jede Zelle ist auf der jeweiligen Länderseite mit Norm, Quelle und Prüfdatum hinterlegt. Wo eine amtliche Zahl fehlt, steht das dort ausdrücklich — geschätzte Zahlen sind als solche gekennzeichnet, nicht als Fakten verkauft.

Das übrige Europa

Ganz Europa auf einen Blick — 31 Länder mit denselben Fragen beantwortet. Sieben davon haben eine Ausgabe in ihrer eigenen Sprache; die übrigen stehen auf Englisch in der Europa-Karte.

Über die Grenze: was geht und was nicht

Die häufigste Frage, die in allen drei Ländern gestellt und nirgends beantwortet wird, lautet: Kann ich mein Rezept mitnehmen? Die Antworten sind unbequem und eindeutig.

  • Deutsches Blütenrezept nach Österreich. Nein. Österreich verbietet Cannabiszubereitungen in der Verschreibung; eine Einfuhr auf Vorrat ist damit ebenfalls ausgeschlossen. Die Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ deckt die Reise mit einem für Sie verschriebenen Betäubungsmittel — sie macht ein in Österreich unzulässiges Präparat nicht zulässig und ersetzt keine österreichische Verordnung.
  • Österreichisches Rezept in Deutschland einlösen. Ein ausländisches Privatrezept ist in deutschen Apotheken kein selbstverständlicher Vorgang; erst recht nicht bei Betäubungsmitteln. Wer dauerhaft in Deutschland behandelt werden will, braucht dort eine behandelnde Ärztin.
  • Schweiz und EU. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum, also gilt die Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ in beide Richtungen — in der Schweiz beglaubigt sie die Apotheke, in Deutschland die oberste Landesgesundheitsbehörde.

Ausführlich, mit den Formularen und den zuständigen Stellen: Reisen mit Cannabis-Rezept.

Wie wir das prüfen

Jede Aussage auf diesen Seiten stammt aus dem Gesetzestext, dem amtlichen Register oder der amtlichen Statistik selbst — nicht aus der Zusammenfassung eines anderen Portals. Für Österreich heißt das RIS, für die Schweiz Fedlex und Swissmedic, für Deutschland die Gesetzestexte des Bundes, das Versandhandels-Register des BfArM und die Bundestags-Drucksachen.

Mehr dazu: Unsere Prüfmethodik