Deutschland
Was verschrieben werden darf
Getrocknete Blüten, Extrakte in standardisierter Qualität, Dronabinol, Nabilon sowie die Fertigarzneimittel Sativex, Canemes und Epidyolex.
Ländervergleich
Drei Nachbarländer, eine Sprache — und drei Rechtsordnungen, die sich an den Punkten unterscheiden, die für Patientinnen und Patienten am meisten zählen. In Deutschland gibt es Blüten auf Rezept, seit dem 30. Juli 2026 aber nicht mehr auf Kassenkosten. In Österreich sind Blüten verboten; es gibt isoliertes THC als magistrale Zubereitung. In der Schweiz darf seit August 2022 jede Ärztin verschreiben — bezahlen muss es fast jeder selbst.
Diese Tabelle ist der Grund, warum es diese Seite gibt: Kein anderer deutschsprachiger Anbieter stellt die drei Länder nebeneinander, obwohl die Fragen über die Grenze hinweg gestellt werden — und obwohl falsche Antworten darauf teuer und strafbewehrt sind.
Etablierter Zugang, überwiegend Selbstzahlung
Blüten, Extrakte und Fertigarzneimittel sind verschreibungsfähig — bezahlen müssen die meisten Patientinnen und Patienten sie seit dem 30. Juli 2026 selbst.
Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Wer sie weiter nimmt, zahlt privat — auch mit einer alten, unbefristeten Genehmigung.
Nur isoliertes THC und zugelassene Fertigarzneimittel
Cannabisblüten dürfen in Österreich nicht verschrieben werden. Möglich sind Dronabinol als magistrale Zubereitung und drei zugelassene Fertigarzneimittel.
Ein deutsches Blütenrezept gilt in Österreich nicht, und die Blüten dürfen auch nicht eingeführt werden. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verkauft Ihnen ein Risiko.
Verschreibung frei, Vergütung nur im Einzelfall
Seit dem 1. August 2022 braucht es keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr — die Ärztin verschreibt direkt. Bezahlt wird fast alles selbst.
Die Bewilligungspflicht ist weg, das Kostenproblem ist geblieben: Die Grundversicherung übernimmt Cannabisarzneimittel nur im Einzelfall, und der Bundesrat hat eine Aufnahme in die Pflichtleistungen zuletzt am 2. September 2026 abgelehnt.
Was verschrieben werden darf
Getrocknete Blüten, Extrakte in standardisierter Qualität, Dronabinol, Nabilon sowie die Fertigarzneimittel Sativex, Canemes und Epidyolex.
Was verschrieben werden darf
Isoliertes Delta-9-THC (Dronabinol) mit einem Reinheitsgrad über 95 % als magistrale Zubereitung, dazu Sativex, Canemes und Epidyolex. Blüten und Cannabiszubereitungen sind ausgenommen.
Was verschrieben werden darf
Magistralrezepturen (Vollextrakte, Öle, in einzelnen Kantonen auch Blüten) sowie die beiden zugelassenen Arzneimittel Sativex und Epidyolex.
Jede Zelle ist auf der jeweiligen Länderseite mit Norm, Quelle und Prüfdatum hinterlegt. Wo eine amtliche Zahl fehlt, steht das dort ausdrücklich — geschätzte Zahlen sind als solche gekennzeichnet, nicht als Fakten verkauft.
Ganz Europa auf einen Blick — 31 Länder mit denselben Fragen beantwortet. Sieben davon haben eine Ausgabe in ihrer eigenen Sprache; die übrigen stehen auf Englisch in der Europa-Karte.
| Länder | Status | lesen auf |
|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | Eingeschränkt | English |
| Polen | Etabliert | Polski |
| Tschechien | Etabliert | Čeština |
| Slowenien | Eingeschränkt | Slovenščina |
Die häufigste Frage, die in allen drei Ländern gestellt und nirgends beantwortet wird, lautet: Kann ich mein Rezept mitnehmen? Die Antworten sind unbequem und eindeutig.
Ausführlich, mit den Formularen und den zuständigen Stellen: Reisen mit Cannabis-Rezept.
Jede Aussage auf diesen Seiten stammt aus dem Gesetzestext, dem amtlichen Register oder der amtlichen Statistik selbst — nicht aus der Zusammenfassung eines anderen Portals. Für Österreich heißt das RIS, für die Schweiz Fedlex und Swissmedic, für Deutschland die Gesetzestexte des Bundes, das Versandhandels-Register des BfArM und die Bundestags-Drucksachen.