Für Ärztinnen und Ärzte

Eine Patientin fragt nach Cannabis — was gilt, was Sie verordnen können, was die Evidenz sagt

Die kurze Fassung für die Praxis: Rechtsrahmen, Rezeptmechanik, Erstattung, Evidenz je Indikation und die Daten, die diese Website Ihnen ohne Gegenleistung bereitstellt. Keine Vermittlung, kein Ranking, keine Honorare — wir listen, was Register und öffentliche Websites belegen.

Dürfen Sie verordnen? Ja.

Seit dem 1. April 2024 (Medizinal-Cannabisgesetz) darf jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnen — ausgenommen Zahn- und Tierärzte. Eine Facharztbindung oder Zusatzqualifikation gibt es nicht; die Indikation ist frei, die Verordnung folgt der ärztlichen Therapiefreiheit und den Regeln der Berufsordnung. Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr: verordnet wird auf einem normalen Rezept, bei Selbstzahlern auf Privatrezept, in der Regel als E-Rezept. Ausnahme bleibt Nabilon (Canemes), das weiter auf Betäubungsmittelrezept verordnet wird.

Was Sie verordnen können

Getrocknete Blüten (Inhalation nach Verdampfung), Extrakte in standardisierter Qualität (oral, Dosis in Milligramm), Dronabinol (Rezeptur nach DAC/NRF, Tropfen oder Kapseln), Nabilon, sowie die Fertigarzneimittel Sativex, Canemes und Epidyolex. Die Abgabe erfolgt ausschließlich über Apotheken — vor Ort, per Botendienst oder per Versand aus dem Versandhandels-Register des BfArM. Eingestellt wird nach dem Prinzip „niedrige Einstiegsdosis, langsame Auftitration“; die Fachgesellschaften geben dazu Leitlinien, keine Standarddosis. Darreichungsformen im Vergleich · Titration · Wechselwirkungen

Erstattung: was die GKV seit dem 30. Juli 2026 trägt

Blüten sind aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen, ohne Bestandsschutz. Extrakte in standardisierter Qualität, Dronabinol und Nabilon bleiben nach § 31 Abs. 6 SGB V erstattungsfähig, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, eine anerkannte Standardtherapie nicht zur Verfügung steht oder nach begründeter Einschätzung nicht angewendet werden kann, und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf spürbare positive Einwirkung besteht. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, fünf mit Medizinischem Dienst; sie darf nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Privatpraxen und Telemedizin-Plattformen rechnen nach GOÄ ab; Selbstzahlung ist der Regelfall. Kosten und Krankenkasse im Detail

Für Ihre Patientinnen und Patienten: das Arztgespräch-Werkzeug erzeugt im Browser eine strukturierte Anamnese-Unterlage (Diagnosen, Vortherapien mit Ergebnis, Medikation, Ausschlussgründe, Fahrtätigkeit, Ziel, Messgröße) und — für GKV-Versicherte bei Extrakt oder Dronabinol — das Anschreiben an die Kasse. Nichts wird an uns übertragen.

Evidenz je Indikation (geprüft am 23.09.2026)

Stand der Literatur 2024–2026, Quelle für Quelle geprüft — mit den Meinungsverschiedenheiten der Fachgesellschaften sichtbar. Je Indikation eine Seite mit Cochrane-, AHRQ- und Leitlinienstand.

IndikationEvidenzstatusKurzfassung
Spastik bei Multipler SkleroseZugelassenes ArzneimittelNabiximols (Sativex), ein THC:CBD-Spray, ist europaweit als Zusatztherapie zugelassen, wenn andere Behandlungen nicht ausreichen. In kontrollierten Studien ein realer, aber moderater Nutzen.
Schwere kindliche Epilepsien (Dravet, Lennox-Gastaut)Zugelassenes ArzneimittelGereinigtes Cannabidiol (Epidyolex) senkte die Anfallsfrequenz in placebokontrollierten Studien und ist EMA-zugelassen. Es ist die stärkste cannabisbezogene Evidenz überhaupt — und sie kommt ohne THC aus.
Übelkeit und Erbrechen unter ChemotherapieModerate Evidenz, zugelassenes ArzneimittelNabilon ist als Zusatztherapie zugelassen, wenn Standard-Antiemetika versagen: ältere Studien, konsistenter Effekt, spürbare Nebenwirkungen.
Chronische Schmerzen, auch neuropathischeUmstritten — Fachinstitutionen widersprechen sichDer ehrlichste Satz des ganzen Feldes: Seriöse Institutionen lesen dieselben Studien und kommen zu verschiedenen Schlüssen. Die NASEM fand substanzielle Evidenz, die IASP verweigert eine Empfehlung, NICE rät außerhalb von Studien ab, und Cochrane findet bei neuropathischem Schmerz kleine Nutzen gegen relevante Schäden.
SchlafstörungenSchwache EvidenzKurzfristige kleine Effekte in einigen Studien, meist als Nebenendpunkt von Schmerzstudien. Eine Gewöhnung entwickelt sich, und das Absetzen kann den Schlaf vorübergehend verschlechtern. Kein Cannabinoid ist irgendwo für Insomnie zugelassen.
AngststörungenSchwache EvidenzKaum kontrollierte Studien zu den tatsächlich verordneten Produkten; die größte Metaanalyse fand spärliche Evidenz niedriger Qualität. THC wirkt dosisabhängig gegenläufig: niedrig dosiert kann es Angst lösen, höher dosiert auslösen.
Posttraumatische BelastungsstörungUnzureichend — Leitlinien raten abViel Beobachtungs-Hype, fast keine kontrollierte Evidenz. Die US-Leitlinie VA/DoD rät bei PTBS ausdrücklich von Cannabis ab, und Cannabiskonsumstörungen sind in dieser Gruppe häufiger.
Palliativmedizin, Appetit und KachexieSchwache EvidenzÄltere Evidenz für Appetitsteigerung bei HIV-assoziiertem Gewichtsverlust; Studien zur Tumorkachexie überwiegend enttäuschend. Ein individueller palliativer Nutzen ist möglich, auf Gruppenebene nicht gezeigt.

Der Evidenz-Überblick als Artikel · Nebenwirkungen nach Fachinformation

Werbung und Indikation: der rechtliche Rahmen für Anbieter

§ 10 HWG verbietet Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel; der Bundesgerichtshof hat am 26. März 2026 (I ZR 74/25) die Werbung einer Telemedizin-Plattform für Cannabistherapie mit Indikationen daran gemessen. Deshalb nennen unsere Produktkarten keine Anwendungsgebiete und keine Wirkversprechen, und unsere Anbieterkarten enthalten keine Empfehlung. Ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3061) zum persönlichen Erstkontakt und zum Versandverbot für Blüten liegt seit Dezember 2025 im Gesundheitsausschuss.

Daten, die Sie nutzen können

  • 311 Apotheken aus dem BfArM-Register, 167 mit Botendienst, 282 mit Online-Katalog — Abgabewege, Versandkosten, Öffnungszeiten von den Websites der Apotheken (Stand 27.09.2026).
  • 1.164 Produkte mit Hersteller, THC, CBD, Genetik, Bestrahlung, Herkunft und der Preisspanne je Gramm, wie die Apotheken-Shops sie zeigen (Stand 22.09.2026); jede Produktkarte nennt die Apotheken, die das Produkt listen.
  • 31 Telemedizin-Plattformen und 41 Praxen mit Cannabis-Sprechstunde, jede mit zwei Quellen (Impressum plus Ärztekammer, KV oder Handelsregister) und den veröffentlichten Honoraren — alphabetisch, ohne Ranking.
  • Fahren unter Verordnung (§ 24a Abs. 4 StVG), Reisen mit Rezept (Art. 75 SDÜ), Rechtslage in Europa.

Was wir nicht tun

Wir vermitteln keine Patientinnen und Patienten, nehmen kein Geld von gelisteten Praxen, Plattformen oder Apotheken, ranken niemanden und bewerten keine Qualität. Ein Eintrag belegt Status und Rechtsidentität — nichts über Ihre Verordnungspraxis. Wenn Ihre Praxis eine Cannabis-Sprechstunde auf der eigenen Website benennt und im Verzeichnis fehlt, oder ein Eintrag korrigiert werden soll: Eintrag prüfen, korrigieren, entfernen. Wie wir prüfen: Methodik.

Quelle: Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) · geprüft am 27.09.2026

Quelle: § 31 Abs. 6 SGB V · geprüft am 27.09.2026

Quelle: Heilmittelwerbegesetz § 10 · geprüft am 27.09.2026