Recht und Alltag · Deutschland

Autofahren mit Cannabis-Rezept in Deutschland

Patientinnen und Patienten sind vom THC-Grenzwert ausgenommen — von der Strafbarkeit bei tatsächlicher Fahrunsicherheit aber nicht.

§ 24a Abs. 4 StVG nimmt die bestimmungsgemäße Einnahme aus einer ärztlichen Verordnung von der Ordnungswidrigkeit aus. §§ 315c/316 StGB und die Fahrerlaubnisbehörde (§§ 13a, 14 FeV) bleiben davon unberührt.

Quelle: § 24a StVG · geprüft am 04.09.2026

Drei Verfahren, die nichts voneinander wissen

Der häufigste Irrtum ist, die Medizinalklausel für einen Freifahrtschein zu halten. Sie betrifft ein Verfahren von dreien.

VerfahrenNormSchützt die Ausnahme?
Ordnungswidrigkeit wegen Grenzwertüberschreitung§ 24a StVGJa, bei bestimmungsgemäßer Einnahme aus ärztlicher Verordnung
Straftat bei tatsächlicher Fahrunsicherheit§§ 315c, 316 StGBNein
Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörde§§ 13a, 14 FeVNein — eigenes Verfahren, eigene Maßstäbe

Woran die Ausnahme in der Praxis scheitert

Nicht am Rezept an sich, sondern an der Frage der bestimmungsgemäßen Einnahme. Obergerichtliche Entscheidungen aus dem Jahr 2026 — unter anderem des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.06.2026 und des OLG Brandenburg vom 30.07.2026 — drehen sich genau darum: ob das Präparat tatsächlich so eingenommen wurde, wie verordnet, ob die Verordnung dokumentiert ist und ob sie zum Zeitpunkt der Fahrt bestand. Praktische Folgen:

  • Rezept oder Apothekenetikett mit Ihrem Namen mitführen.
  • Die verordnete Dosierung einhalten und dokumentieren können — „so viel wie nötig“ ist im Zweifel keine bestimmungsgemäße Einnahme.
  • Eine kurze ärztliche Bescheinigung über die laufende Therapie kostet wenig und spart im Ernstfall Wochen.
  • Fahren Sie nicht in der Anflutungsphase und nicht während der Titration, in der die Dosis noch verändert wird.

Das ist keine Rechtsberatung. Wenn ein Verfahren läuft, ist eine Fachanwältin für Verkehrsrecht die richtige Adresse — nicht ein Forum und nicht diese Seite.

Weiterlesen

Der ausführliche Ratgeber zur Medizinalklausel · Wie es in Österreich aussieht · Wie es in der Schweiz aussieht