Chronik
Aktuell: was sich geändert hat
Nur datierte Ereignisse mit Quelle — Gesetze, Urteile, Verfahrensstände. Keine Prognosen: was im Ausschuss liegt, steht hier als anhängig, nicht als kommend.
Blüten fallen aus der GKV-Erstattung
Getrocknete Cannabisblüten sind aus § 31 Abs. 6 SGB V gestrichen — ohne Bestandsschutz für ältere Genehmigungen. Extrakte in standardisierter Qualität, Dronabinol und Nabilon bleiben erstattungsfähig.
BGH: keine Werbung für Cannabistherapie mit Indikationen
Der Bundesgerichtshof (I ZR 74/25) misst die Werbung einer Telemedizin-Plattform an § 10 HWG. Deshalb nennen unsere Produkt- und Anbieterkarten keine Anwendungsgebiete und keine Wirkversprechen.
Gesetzentwurf zu Erstkontakt und Blütenversand im Ausschuss
Das Erste Gesetz zur Änderung des MedCanG (BT-Drs. 21/3061) will den persönlichen Erstkontakt vorschreiben und den Versand von Blüten verbieten; der Botendienst bliebe erlaubt. Erste Lesung am 18.12.2025, Anhörung am 14.01.2026, seither im Gesundheitsausschuss ohne Termin für die 2./3. Lesung.
Cannabis zu medizinischen Zwecken ist kein Betäubungsmittel mehr
Mit dem Medizinal-Cannabisgesetz verordnet jede approbierte Ärztin auf normalem Rezept; Nabilon bleibt auf Betäubungsmittelrezept. Erwerb nur auf Verordnung (§ 5), Weitergabe strafbar (§ 25).
Schweiz: medizinische Verwendung ohne Ausnahmebewilligung
Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes verschreiben Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel ohne Ausnahmebewilligung des BAG — auf Betäubungsmittelrezept, das einen Monat gilt. Die Vergütung bleibt eine Einzelfallentscheidung des Versicherers.