ArztGeprüft — zwei Quellen

Praxis Wendelmuth

Potsdam, Deutschland

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Behandlung & Zugang

Über diesen Anbieter

Schmerztherapeutische Praxis von Dr. med. Christoph Wendelmuth in Potsdam, die angibt, seit fast 20 Jahren Medizinalcannabis unterstützend in der pharmakologischen Schmerztherapie einzusetzen, mit Erfahrung bei weit über tausend Patienten. Das Impressum nennt nur die Landesärztekammer Brandenburg, keine Kassenärztliche Vereinigung. Die Seite macht keine Angaben zu Behandlungsform (vor Ort/Video) oder Abrechnung (Kasse/Privat).

Was der Anbieter selbst veröffentlicht

Antworten aus der Website des Anbieters, Stand 28.09.2026. Jede Antwort verlinkt die Seite, von der sie stammt. Hier stehen die Honorare und Gebühren des Anbieters; Preisspannen der Arzneimittel stehen auf den Produktkarten.

Vor der Buchung: was Sie wissen wollen

  • Blütenverordnet laut Website Blüten — „Therapie mit Medizinalcannabisblüten und -extrakten“ praxis-wendelmuth.de
  • Gesetzlich Versichertewerden behandelt — auf Privatrezept (Selbstzahler) — „können daher nur noch mit einem Privatrezept bezogen werden.“ praxis-wendelmuth.de

Wörtlich von der Website des Anbieters, gelesen 28.09.2026; was dort nicht steht, steht auch hier nicht. Keine Aussage über Wirkung, Qualität oder Verfügbarkeit.

Wer ist das, in eigenen Worten?

„Einen vorrangigen Aspekt unserer pharmakologischen Schmerztherapie bildet die Cannabismedizin, mit der wir seit fast 20 Jahren mit weit über tausend Patienten Erfahrung gesammelt haben.“

Quelle: praxis-wendelmuth.de · geprüft 24.09.2026

Kasse oder privat?

Privat / Selbstzahler: die Cannabistherapie wird laut Website privat abgerechnet, unabhängig von der Kasse.

Verifizierung

Für diese Anbieter-Kategorie existiert im Land noch kein öffentliches Register. Der Eintrag stützt sich auf zwei unabhängige Quellen — oder eine vom Anbieter selbst veröffentlichte Lizenznummer. Einträge mit nur einer Quelle werden nicht gelistet.

Fehler entdeckt? In unserer Methodik steht, wie Einträge geprüft und Korrekturen gemeldet werden.

Cannabisarzneimittel sind verschreibungspflichtig; über die Eignung entscheidet die Ärztin oder der Arzt, nicht ein Verzeichnis. Der Registereintrag oben ist in einer Minute selbst geprüft. Wer infrage kommt, realistische Kosten und für wen der Weg NICHT passt →