Werkzeug · Österreich
Das Arztgespräch bei Appetitverlust und in der Palliativsituation vorbereiten
In der Palliativmedizin ist Cannabis ein Baustein unter vielen — für Appetit, Übelkeit, Schmerz und Schlaf zugleich. Die Evidenz für Appetit und Gewicht ist begrenzt, der individuelle Nutzen kann trotzdem da sein. Das Gespräch führt meist das Palliativteam oder die Hausärztin.
Evidenzlage Palliativmedizin, Appetit und Kachexie: Schwache Evidenz. Ältere Evidenz für Appetitsteigerung bei HIV-assoziiertem Gewichtsverlust; Studien zur Tumorkachexie überwiegend enttäuschend. Ein individueller palliativer Nutzen ist möglich, auf Gruppenebene nicht gezeigt. Quellen und Stand 2024–2026
Was die Ärztin in dieser Situation prüft
- Die Grunderkrankung und das Behandlungsziel: Symptomkontrolle, nicht Heilung.
- Was gegen Appetitverlust versucht wurde: Ernährungsberatung, hochkalorische Kost, Kortikosteroide, Megestrol.
- Welche weiteren Symptome bestehen (Schmerz, Übelkeit, Schlaf, Angst) — Cannabis wird hier oft wegen mehrerer Ziele gleichzeitig erwogen.
- Die Gesamtmedikation, besonders Opioide und Sedativa, wegen der Wechselwirkungen.
Welche Vortherapien die Praxis sehen will
Der Kern jedes Gesprächs — und die Bedingung des § 31 Abs. 6 SGB V, wenn die Kasse zahlen soll: die anerkannte Standardtherapie ist ausgeschöpft oder kommt aus begründeten Gründen nicht in Frage. Bringen Sie zu jeder Zeile den Zeitraum und das Ergebnis mit, auch die Nebenwirkungen, an denen etwas gescheitert ist.
- Ernährungsberatung, hochkalorische Trinknahrung
- Kortikosteroide (kurzfristig)
- Megestrolacetat
- Behandlung der Ursachen: Übelkeit, Schmerz, Depression
Fragen, die Sie stellen sollten
- Welche Symptome sollen zuerst besser werden, und woran merken wir es?
- Dronabinol-Tropfen oder ein anderes Präparat — was passt bei Schluckbeschwerden?
- Wer koordiniert das Rezept: Palliativteam, Hausärztin, SAPV?
Die Unterlage dazu
Alle Punkte oben in ein Dokument, das Sie ausdrucken oder kopieren — erstellt in Ihrem Browser, nichts wird gesendet. Dazu die Zusammenstellung für die chefärztliche Bewilligung, die die Ordination über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service beantragt.
Unterlage für Appetitverlust, Gewichtsverlust, Palliativsituation ausfüllen
Andere Beschwerdebilder
Warum es hier kein Ärzteverzeichnis gibt: Es braucht in Österreich keine Fachärztin, keine Zusatzqualifikation und keine Spezialpraxis. Realistisch sind Hausärztin, behandelnde Fachärztin oder eine Schmerzambulanz — Menschen, die Sie schon kennen. Dronabinol ist eine magistrale Zubereitung: Die Apotheke stellt sie nach Rezeptur her, meist als Kapseln oder ölige Lösung; nicht jede Apotheke tut das selbst, viele beziehen über eine herstellende Apotheke. Fragen Sie Ihre Apotheke, ob sie schon einmal eine Bewilligung für Dronabinol begleitet hat — das spart oft Wochen.
Was die Kasse zahlt, entscheidet nicht die Frage „Cannabis ja oder nein“, sondern die Box des Erstattungskodex, in der Ihr Präparat steht. Für Dronabinol heißt das: Bewilligung durch die Chefärztin oder den Chefarzt, sonst Selbstzahlung. Die Bewilligung ist kein Formalakt, sondern eine Prüfung — getragen von derselben Dokumentation, die dieses Werkzeug abfragt: Diagnose, ausgeschöpfte Standardtherapie mit Zeitraum und Ergebnis, Behandlungsziel. Den Antrag stellt die verordnende Ärztin über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service der Sozialversicherung; die Zusammenstellung hier ist die Vorlage dafür. Eine öffentliche Preisliste für magistrale Zubereitungen gibt es nicht — die einzige Zahl, die für Sie gilt, ist der Kostenvoranschlag Ihrer Apotheke.
Was in Österreich anders ist als in Deutschland
- Cannabisblüten sind nicht verordnungsfähig — die Suchtgiftverordnung schließt sie aus; verordnet wird Dronabinol als magistrale Zubereitung oder ein Fertigarzneimittel.
- Das Rezept ist ein Suchtgiftrezept mit Vignette; jede Ärztin und jeder Arzt darf es ausstellen, eine Fachrichtung ist nicht vorgeschrieben.
- Die Kasse zahlt nur nach chefärztlicher Bewilligung — beantragt von der Ordination über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service, nicht von Ihnen.
- Es gibt keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehr; entscheidend ist die Fahrtauglichkeit, festgestellt durch ärztliche Untersuchung.
- Eine öffentliche Preisliste für magistrale Zubereitungen existiert nicht; die verbindliche Zahl ist der Kostenvoranschlag Ihrer Apotheke.